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Der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung
Seit März 2002 gibt es einen Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung. Die Einführung dieses Kollektivvertrags stellte für die Brache der Zeitarbeit eine deutliche Verbesserung dar.
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit dem Arbeitgeber aushandelt.
Ein Kollektivvertrag schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche. Er verhindert so, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können, schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.
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